Schulprogramm | Inklusion

Inklusion

"Unser vornehmliches Ziel bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das gemeinsame Lernen von jungen Menschen mit und ohne Behinderung. Die Länder haben diese Herausforderung angenommen und bereiten die Lehrerinnen und Lehrer auf den Umgang mit der Vielfalt in einem inklusiven Schulsystem vor. Für diesen Weg schafft die Kultusministerkonferenz weitere Voraussetzungen. Alle Lehrerinnen und Lehrer sollen für den Umgang mit Heterogenität und das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung schon in ihrer Ausbildung vorbereitet werden“, sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann. Mit der Einbeziehung der Wissenschaftskreise bei der Überarbeitung werde auch an den Hochschulen ein Diskurs über notwendige Veränderungen der Lehrerbildung mit Blick auf die Anforderungen der Inklusion an künftige Lehrkräfte initiiert.

Die Kultusministerkonferenz hat im Oktober 2011 mit ihrem Beschluss zur „Inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ ländergemeinsam bereits die konzeptionellen Grundlagen der schulischen Inklusion geschaffen, die sich aus der Behindertenrechtskonvention ergeben. Im Dezember 2012 hat die KMK vorgegeben, dass in der Ausbildung für alle Lehrämter „den pädagogischen und didaktischen Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik“ eine besondere Bedeutung zukommt.

Unter den Begriff Inklusion fallen verschiedene Aspekte:

  • Lese-Rechtschreib-Schwäche

  • Hör- und Sehbeeinträchtigung

  • Emotionale/Soziale Defizite

Ansprechpartner sind: Babette Hinsching babette.hinsching@gymszbad.de und Michael Breims michael.beims@gymszbad.de